Neue KulturkÀmpfe an der deutschen UniversitÀt
Der Anlass: âOffene Kommunikationâ und ein verschleiertes Gesicht
Am 29. Januar 2019 hat das PrĂ€sidium der Kieler Christian-Albrechts-UniversitĂ€t eine Richtlinie zum Verbot von Gesichtsschleiern âin Forschung, Lehre und Verwaltungâ erlassen. Dabei ist es von der PrĂ€misse ausgegangen, dass die âoffene Kommunikationâ zu den Grundvoraussetzungen der UniversitĂ€t gehören und dass diese offene Kommunikation durch Gesichtsschleier verhindert werde.  Ein Jahr lang widmete sich der Kieler Landtag daraufhin dem Thema mit dem Ziel,  ein Verbot der Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen gesetzlich zu regeln. Selbst die die Regierung mit tragende Fraktion âBĂŒndnis 90/DIE GRĂNENâ hat sich diesen Ăberlegungen zunĂ€chst nicht verschlossen. Denn wenn das Fremde ganz nah rĂŒckt, wird es unbehaglich. Was auf den Schulhöfen und in den Klassenzimmern der âGemeinschaftsschulenâ und Berufsschulen passiert, lĂ€sst die parlamentarisch mandatierten und staatlich alimentierten FunktionstrĂ€ger der âoffenen Gesellschaftâ ziemlich kalt. Aber auch sie geraten ins GrĂŒbeln, wenn die eigene Lebenswelt, die höheren Schulen also und die UniversitĂ€ten, betroffen zu werden droht.
Im Januar 2020 ist aber der Versuch, ein verfassungsrechtlich mögliches Gesetz zum Verbot der Vollverschleierung an den Bildungseinrichtungen Schleswig-Holsteins zu verabschieden, doch am Widerstand von âBĂŒndnis 90/DIE GRĂNENâ gescheitert: âWer studiert, steht nicht vor Gerichtâ, sagte deren hochschulpolitischer Fraktionssprecher in Kiel. Das stimmt. Aber wer studiert, steht vor dem âGerichtshof der Vernunftâ, von dem Immanuel Kant â ein bekannter deutscher Philosoph des 18. Jahrhunderts â einmal gesprochen hat, und wer sich zu HochschulangelegenÂheiten Ă€uĂert, muss VernunftgrĂŒnde vorbringen können.
Das hat die Kieler UniversitĂ€tsleitung versucht. Es ist ihr hoch anzurechnen, dass sie sich Gedanken darĂŒber gemacht hat, ob eine UniversitĂ€t nicht doch mehr sein könnte als eine Apparatur fĂŒr die möglichst zĂŒgige Verteilung von ECTS-Punkten.
GenĂŒtzt hat es nichts. Denn was fĂŒr zivilisierte Menschen selbstverstĂ€ndlich ist, ist es fĂŒr unzivilisierte eben nicht, und da helfen auch keine vernĂŒnftigen Argumente. In kĂŒrzester Frist war 2019 nach dem Erlass der Richtlinie die allgemeine Mobilmachung gegen die Hochschulleitung abgeschlossen. Rund 200 Studierende, Dozierende und Mitarbeitende forderten in einem âOffenen Briefâ die RĂŒcknahme der Richtlinie. Auch die Fachschaft des Masterstudiengangs âMigration und DiversitĂ€tâ wandte sich dagegen. Dadurch erfuhr man nebenbei, dass man in Kiel âMigrationâ studieren kann. Hier wird gelehrt, wie man sich in âMenschen mit Migrationshintergrund hineinfĂŒhlenâ und sich anschlieĂend âoptimal am Arbeitsmarkt durchsetzenâ kann.
Die âoffene Gesellschaftâ und ihre neuen Feinde
Aber die NiqÄb-Studentin in Kiel ist keine Migrantin. Sie ist, nach allem was man weiĂ, eine deutsche Konvertitin und wurde auf den schönen Namen âKatharinaâ getauft. Das passt: In der katholischen Mythologie ist die Heilige Katharina die Schutzpatronin der Wissenschaftler und UniversitĂ€ten.
Die Kieler Katharina ist nicht allein. Anders als ihre christliche Namenspatin, die Heilige Katharina von Alexandria, wird sie nicht als MĂ€rtyrerin verfolgt, gefoltert und hingerichtet. Die Kieler Katharina hat professionelle Helfer. Der Asta der Kieler UniversitĂ€t steht auf ihrer Seite. Er hat sich gegen den Beschluss der UniversitĂ€tsleitung gewandt und in der gleichen PresseerklĂ€rung eine thematisch einschlĂ€gige FilmvorfĂŒhrung in âKooperation mit der Roten Hilfeâ angeboten, einer vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Vereinigung. Die Studentin selbst kĂŒndigt ihrerseits an, âbis zum Verfassungsgerichtâ zu gehen, um ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit durchzusetzen. Dabei wird sie unterstĂŒtzt von der âFöderalen Islamischen Union e.V.â, die wiederum vom niedersĂ€chsischen Verfassungsschutz dem âpolitischen Salafismusâ zugerechnet und beobachtet wird.
Susanne Schröter, Frankfurter Ethnologie-Professorin und Leiterin des âForschungszentrums Globaler Islamâ, hat im vergangenen Jahr in ihrem Buch âPolitischer Islamâ die HintergrĂŒnde und Strategien dieser Szene und ihrer willigen Vollstrecker ausgeleuchtet und dabei auch den gezielten Einsatz von Kopftuch und Verschleierung als Waffen im Kulturkampf beschrieben. Die Eroberung immer neuer Territorien der westlichen Gesellschaft durch den Islamismus, die Bernard Rougier gerade in seinem Buch âLes territoires conquis de l’islamismeâ so eindrĂŒcklich untersucht hat, dass auch PrĂ€sident Macron sie zur Kenntnis genommen hat, ist nicht nur ein PhĂ€nomen der Banlieues. Sie macht vor den UniversitĂ€ten nicht halt, den französischen nicht und den deutschen auch nicht. Darum geht es.
Aber empirisch-soziologische Untersuchungen zum islamischen Fundamentalismus im akademischen Milieu gibt es nicht, auch nicht bei Rougier, und es wird sie so schnell nicht geben. Sie wĂ€ren weder drittmitteltrĂ€chtig noch karrierefördernd. Darauf den Blick zu lenken, blieb deshalb Michel Houellebecq mit seinem Roman âSoumissionâ von 2015 vorbehalten. Immerhin zeigt der Roman, dass sich auch unter dem Halbmond ganz gut leben, lehren und forschen lĂ€sst, wenn man zu gewissen Arrangements bereit ist.
Die Wiederkehr des konfessionellen BĂŒrgerkriegs
Dass ausgerechnet die Religionsfreiheit im Salafisten-, Kommunistenâ und Postmigrantenmilieu eine solche Karriere machen wĂŒrde, war nicht vorhersehbar. Aber im Kampf gegen die westliche Zivilisation sind alle Mittel recht, auch die wichtigsten Errungenschaften dieser Zivilisation selbst. Denn die âReligionsfreiheitâ, eines der Ă€ltesten Grundrechte, ist eine Erfindung alter weiĂer MĂ€nner. Sie hat ihre Wurzeln in der FrĂŒhen Neuzeit und sie bezog sich auf das BinnenverhĂ€ltnis der christlichen Konfessionen untereinander. Ihr Ziel war es, den konfessionellen BĂŒrgerkrieg zu befrieden, was auf der Basis wechselseitiger Duldung auch einigermaĂen gelungen ist. Heute hingegen wird die Religionsfreiheit dazu benutzt, neue konfessionelle BĂŒrgerkriege anzuzetteln. Irgendwann sollten auch Verwaltungsâ und Verfassungsrichter sich einmal die Frage stellen, ob hier nicht der Missbrauch eines Rechtsinstituts vorliegt.
In einem frĂŒhen Urteil zur Religionsfreiheit, dem etwas skurrilen âTabaksbeschlussâ von 1960, hatte das Verfassungsgericht noch festgestellt, dass sich nur solche Ăberzeugungen auf die grundgesetzlich verbĂŒrgte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit â wie die âReligionsfreiheitâ im Grundgesetz eigentlich heiĂt â berufen können, die in irgendeiner Weise âkulturĂ€daquatâ, also mit den GrundzĂŒgen der abendlĂ€ndischen Zivilisation vereinbar seien. Damals ging es um die Abwehr von Relikten nationalsozialistischen Neuheidentums.
Dieser âabendlĂ€ndische Kulturvorbehaltâ, wie das Gericht es nannte, wurde in der Folgezeit stillschweigend fallen gelassen. Die um die Jahrtausendwende beginnende Serie von höchstrichterlichen Urteilen zur Religionsfreiheit bezog sich fast ausschlieĂlich auf den Islam, allein zum Kopftuch im öffentlichen Dienst wurden von 2003 bis 2020 vier BeschlĂŒsse gefasst. Hier hĂ€tte die Frage nach der âKulturĂ€daquanzâ leicht zu heiklen und politisch ungewollten Antworten fĂŒhren können.
HidschÄb und die Unschuld der Wissenschaft
Aber auĂergerichtlich stellt sich schon die Frage, ob das Tragen einer Vollverschleierung in einer akademischen Einrichtung âkulturadĂ€quatâ ist. Denn Schulen und UniversitĂ€ten gehören ebenso wie das Gerichtswesen zu den empfindlichsten und verwundbarsten Stellen der westlichen Zivilisation. Die vollverschleierte Konvertitin Katharina aus Kiel ist ein eher bizarrer Ausnahmefall, der den Landtag unnötig in Aufregung versetzt hat. Ganz und gar kein Ausnahmefall ist hingegen die neue Generation gut ausgebildeter, bewusst kopftuchtragender Muslima an deutschen UniversitĂ€ten. Sie finden sich auch und gerade in den FĂ€chern, denen eine SchlĂŒsselrolle bei der Gestaltung der kĂŒnftigen bundesrepublikanischen Gesellschaft zukommt â den LehramtsstudiengĂ€ngen und der Rechtswissenschaft. Hier bahnen sich Kulturkonflikte im oberen sozialen Segment der Gesellschaft an. Dabei macht es, anders als man in der politischen Diskussion gerne suggeriert,  keinen Unterschied, ob diese Frauen ein Kopftuch oder eine Vollverschleierung tragen â HidschÄb bleibt HidschÄb.
Wenn minderjĂ€hrige SchĂŒlerinnen durch elterlichen Zwang oder durch das inzwischen vielfach belegte Mobbing auf Schulhöfen zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden, dann ist das etwas ganz anders, als wenn erwachsene Studentinnen ihr Kopftuch als Ausdruck ihrer Selbstbestimmung tragen. Bereits 2011 hatte die zustĂ€ndige Modewissenschaftlerin der MĂŒnchner Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t in der evangelischen Zeitschrift âchrismonâ erklĂ€rt, der NiqÄb sei, nicht anders als das âkleine Schwarzeâ, Ausdruck von IndividualitĂ€t. Das ist zweifellos richtig oder zumindest nicht ganz falsch: Wer an deutschen UniversitĂ€ten einen NiqÄb oder ein Kopftuch trĂ€gt, will âein Zeichen setzenâ, wie man heute so sagt, und dieses Zeichen will gedeutet werden. Die Deutung ist einfach: NiqÄb wie Kopftuch sind postrepublikanische KleidungsstĂŒcke, Manifeste der ZugehörigkeitsÂverweigerung.
Die Kieler Katharina studiert, nach wie vor verschleiert, ErnĂ€hrungswissenschaften. Welches Unheil, so könnte man fragen, kann eine, und sei es auch fundamentalistische, Muslima in einem so biederen Fach wie ErnĂ€hrungsÂwissenschaften schon anrichten? In einer Zeit jedoch, in der ErnĂ€hrungsfragen wieder mit religiösen Tabus aufgeladen werden, in der KulturkĂ€mpfe um Schweinefleisch in KindergĂ€rten entbrennen, Halal-Angebote in Schul- und UniversitĂ€tsmensen zur SelbstverstĂ€ndlichkeit geworden sind, ist selbst die Ăkotrophologie kein unschuldiges Fach mehr.
Das gilt erst recht fĂŒr andere FĂ€cher. Vor drei Jahren wurden erste, empirisch noch unzureichend gestĂŒtzte, Zweifel laut, ob muslimische Lehrerinnen bereit wĂ€ren, die Evolutionstheorie im Biologieunterricht zu lehren. Ăber hochgradig ideologieanfĂ€llige SchulfĂ€cher wie Politik und Geschichte, Heimat- und Sachunterricht oder gar den âbekenntnisorientierten Religionsunterrichtâ und das weite Feld der Rechtspflege muss man gar nicht erst reden.
Verbote helfen hier nicht weiter. Im Gegenteil: Die öffentlichen Einrichtungen, die Schulen und UniversitĂ€ten, die Gerichte und Behörden, sollten das Tragen von KopftĂŒchern und NiqÄbs nicht nur erlauben, sondern dazu ermuntern. Dann kann sich jeder selbst ein Bild vom Stand der kulturellen Entwicklung in Deutschland machen.
Dieser Kulturkampf muss von denen ausgefochten werden, die noch eine Vorstellung haben davon, wofĂŒr Schulen und wofĂŒr UniversitĂ€ten in einer westlichen Gesellschaft da sind.