Der Staat und die Teufel

Selbst ein „Volk von Teufeln“ könne einen Staat einrichten, „wenn sie nur Verstand haben“, schrieb Kant 1795 in seiner Abhandlung über den „Ewigen Frieden“. Was Kant meinte, liegt auf der Hand: Wie ein Staat aussehen müsse, sei jedem verstandesbegabten Wesen klar. Mit der Errichtung eines Staates werden bestimmte Ziele verfolgt, und aus diesen Zielen lässt sich die Einrichtung des Staates ableiten. Dass Kant hier die Teufel ins Spiel bringt, gibt seiner Staatsidee eine eigene Wende. Der Staat, so postuliert ausgerechnet der große Moralist Kant, muss auf Vernunft gegründet sein und nicht auf Moral. Das wird man heute, in einer Zeit, in der eine wertegeleitete oder gar feministische Politik zum Standardarsenal politischer Rhetorik gehört, nicht mehr gerne hören. Aber eine Rückbesinnung darauf, wofür ein Staat da ist, kann nicht schaden.

Ältere Abiturientengenerationen haben noch die klassische Definition des Staatsrechtlers Georg Jellinek gelernt. Danach besteht ein „Staat“ aus den drei Elementen des Staatsvolkes, des Staatsgebietes und der Staatsgewalt. Das wurde im Jahre 1900 formuliert, in der Blütezeit der europäischen Nationalstaaten. Viel übrig geblieben ist davon heute nicht mehr, wie ein Blick auf den deutschen Staat zeigt: Das Staatsgebiet hat seit dem Schengen-Abkommen, von späteren Entwicklungen ganz zu schweigen, nur noch virtuelle Grenzen; aus dem Staatsvolk ist eine fluide Bevölkerung geworden, die aus denen besteht, die neu hinzugekommen sind und denen, die schon länger hier leben; und die Staatsgewalt macht sich allenfalls dort noch bemerkbar, wo es gilt Maskenverweigerer aufzuspüren oder Rundfunkbeiträge einzutreiben.

Abgewirtschaftet hat der Nationalstaat allerdings noch längst nicht. Die Ukrainer werden umjubelt, weil sie mit Waffengewalt verteidigen, was in EU-Deutschland längst als reaktionärer Nationalismus geächtet wird: ihre territoriale Integrität und nationale Identität. Die Beharrungskraft des Nationalstaates kommt nicht von ungefähr. Denn seine Leistungen sind nicht so ohne weiteres ersetzbar. Im historischen ebenso wie im globalen Vergleich haben sich die Nationalstaaten als die leistungsfähigste Form der Organisation moderner Gesellschaften erwiesen. Nicht nur sind sie Träger geordneter Verwaltungsabläufe sowie innerer, äußerer und nicht zuletzt sozialer Sicherheit. Sie sind zudem die einzigen institutionellen Garanten der Menschenrechte. Dass eine Weltgesellschaft oder auch nur ein europäischer Bundesstaat die gleichen Leistungen erbringen könnte, ist eine Vermutung, die jede Wahrscheinlichkeit gegen sich hat.

 

Der Wohlfahrtsstaat

Für Nietzsche war der Staat noch das „kälteste aller kalten Ungeheuer“. Das hat sich geändert. Wer heute an den deutschen Staat denkt, dem wird warm ums Herz. Der deutsche Staat tritt seinen Bürgern – und nicht nur diesen – als freundlicher Wohltäter gegenüber. Unbegrenzt sind die Gelder, die er an sie ausschüttet, um mit „Wumms“ und „Doppelwumms“ die Härten des Lebens abzufedern. Geld spielt keine Rolle. Der Staat lässt seine Bürger nicht im Stich, wenn sie in Not geraten sind, ein Prinzip übrigens, dessen Wurzeln bis ins germanische Recht zurückreichen. Seine Wohltaten reichen weit über das hinaus, was man seit Bismarcks Sozialgesetzen zu Recht mit Stolz als ein Merkmal des deutschen Sozialstaates vermerkt. Das Wort „Not“ hat allerdings in der deutschen Wohlstandsgesellschaft des 21. Jahrhunderts einen anderen Klang als im Bismarckschen Industriezeitalter.

Eine der großen Errungenschaften des bürgerlichen Zeitalters war das Auseinandertreten von Staat und Gesellschaft, das von Hegel theoretisch begründet wurde. Der Staat ist für die öffentliche Ordnung zuständig; die privaten, vor allem die geschäftlichen Dinge ebenso wie erst recht die familiären überlässt er seinen Bürgern. Im 19. Jahrhundert hat sich in Deutschland dafür die etwas abwertende, aber im Kern doch richtige Bezeichnung „Nachtwächterstaat“ eingebürgert. Der Staat sorgt dafür, dass die Bürger nachts ruhig schlafen können

Diese so bewährte Aufgabenteilung wird im Deutschland des neuen Jahrtausends immer weiter aufgeweicht und am Ende außer Kraft gesetzt. Außer Kraft gesetzt wird sie, wenn der Staat massiv in das Wirtschaftsleben eingreift, indem er Finanzhilfen ausschüttet, um die Folgen von Fehlentwicklungen abzumildern, die er selbst herbeigeführt hat. Zu den temporären  Krisenhilfen der „Rettungsschirme“ und „Gaspreisbremseen“ und „Corona-Hilfen“ treten die dauerhaften Leistungen des Staates: Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög, Grundsicherung, ALG II, Asylbewerber­leistungsgesetz – für jeden ist etwas dabei. Der nächste Plan ist das „Bürgergeld“, das nicht mehr weit entfernt ist vom bedingungslosen Grundeinkommen, der ultima ratio staatlicher Fürsorge. Der Sozialausgabenanteil im Haushalt des Bundes macht inzwischen rund 50 Prozent aus.

Die Bürger danken dem Staat diese Fürsorge mit bedingungsloser Zuneigung. Dass sie, oder zumindest ein Teil von ihnen, die Leistungen des Staates selbst bezahlen müssen, ahnen sie wohl. Aber was das bedeutet, wird ihnen nicht immer ganz klar sein. Denn es sind nicht nur die direkten und indirekten Steuern und Gebühren, mit denen sie selbst für die staatlichen Leistungen aufkommen. Das reicht bei weitem nicht. Um die Großzügigkeit des Staates zu finanzieren, müssen immer neue Schulden aufgenommen oder „Sondervermögen“ begründet werden. Diese Schulden werden von künftigen Generationen beglichen werden müssen, aber auch das wird nicht reichen. Im Schulterschluss mit der Europäischen Zentralbank hat der Staat ein weiteres Mittel zum Schuldenabbau gefunden: Enteignung durch Inflation. Wie lange es gutgeht, kann niemand sagen, dass es nicht gut gehen wird, ist aber gewiss. Irgendwann werden die letzten Hemmschwellen fallen und der Staat wird sich des Eigentums der Bürger ohne große Umwege über Steuern oder Inflation bemächtigen. Im Oktober 2022 kündigte der Landrat des bayerischen Landkreises Fürstenfeldbruck an, private Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung zu beschlagnahmen, wenn die öffentlichen Kapazitäten erschöpft seien.

 

Mit dem Bürger auf Du und Du

Nachdem der Staat seine Bürger mit Wohltaten überschüttet hat, glauben seine Vertreter, sich ihnen auch sprachlich so nähern zu dürfen, als ob sie auf Du und Du mit ihm stünden. „Die Amtssprache ist Deutsch“, heißt es lapidar im § 23 des Verwaltungs­verfahrensgesetzes (VwVfG). Welche Qualität dieses Deutsch aber haben soll, sagt das Gesetz nicht. Die deutsche Verwaltungssprache genießt traditionell einen schlechten Ruf, nicht zu Unrecht, denn über lange Zeiträume hinweg wurde sie als Instrument behördlicher Machtausübung gegenüber dem Bürger missbraucht. Umgekehrt hat sie aber auch als Kanzleisprache in der Frühen Neuzeit neben dem Deutsch der Lutherbibel einen wesentlichen Anteil an der Herausbildung einer deutschen Standardsprache. Das sollte man nicht geringschätzen. Nicht unterschätzen sollte man aber auch den aktuellen Sprachgebrauch der Regierung, die den intimen Schulterschluss mit den Regierten sucht und offensichtlich Luthers Vorschlag, man solle dem Volk aufs Maul schauen, gründlich missverstanden hat.

Die Comic-Sprache des Bundeskanzlers mit „Bazooka“, „Wumms“ und „Doppelwumms“ mag man noch auf die sprachliche Indifferenz eines Juristen zurückführen, der außerhalb seiner erlernten Sprachschablonen erheblichen Wortfindungsstörungen ausgesetzt sein mag. Weniger leicht erklärbar sind die sprachlichen Entgleisungen des gelernten Germanisten und ernannten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministers, dessen Sprachregister auch in amtlichen Äußerungen bis zur Gossen- und Fäkalsprache hinabreicht. In eine besondere Kategorie fällt  bekanntlich der Bundesgesundheitsminister. Im Oktober 2022 hat er ein Schreiben an ältere Bürger verschickt, dessen Sprachgebrauch eine Ahnung davon vermittelt, was er von seinen Adressaten hält: „Sie erhalten die Impfung kostenlos. Vermutlich haben Sie sich bereits gegen das Corona-Virus impfen lassen. Wie viele andere auch. Mit der ersten und zweiten Impfung.“ Dieses ohnmächtige Gestammel in leichter Sprache, mit dem der Minister erwachsene Menschen anredet, soll wohl suggerieren, dass wir alle seinesgleichen seien. Wem selbst diese Kindersprache noch zu schwer ist, kann sich vom Minister auch auf Englisch, Arabisch, Türkisch oder Russisch informieren lassen, nicht aber in den offiziellen Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch und Niedersorbisch, Obersorbisch, Romanes.

 

Die Verwaltung

Eine der ersten Amtshandlungen der neugewählten Bundesregierung war die Einstellung von 758 zusätzlichen Beamten. In den Ministerien der aktuellen Bundesregierung arbeiten jetzt 27 000 Menschen, 2010 waren es noch 17 000, wobei die eigentliche exekutive Arbeit von den nachgeordneten Behörden ausgeführt wird. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Ministerialbediensteten in den 16 Länderregierungen, von der Brüsseler EU-Bürokratie, in der wesentliche Teile deutscher Politik abgewickelt werden, ganz zu schweigen.

Im September 2022 klagte der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister bei einem Kongress des Bundesverbands der Deutschen Industrie öffentlich sein Leid: „Die Leute,“ – gemeint sind die Mitarbeiter seines Ministeriums – „irgendwann müssen die auch schlafen und essen. Es ist jetzt kein [an dieser Stelle verwendet er ein Wort aus der Fäkalsprache, das im zivilisierten Sprachgebrauch unüblich ist], den ich erzähle: Die Leute werden krank. Die haben Burnout, die kriegen Tinnitus. Die können nicht mehr.“ In seinem Ministerium seien in den vergangenen neun Monaten 20 Gesetze und 28 Verordnungen „gemacht“ worden, viel mehr als in der vergangenen Legislaturperiode. Nun werden Gesetze in Deutschland nicht im Ministerium „gemacht“, sondern im Parlament. Wahrscheinlich meint der Minister Gesetzesvorlagen, die in der Tat in den Ministerien „gemacht“ werden.

Offensichtlich hält es der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister für einen Leistungsnachweis, wenn sein Haus möglichst viele Gesetzesvorlagen auswirft. Hohe Regierungskunst wäre es freilich, möglichst wenige Gesetze zu benötigen, die aber dann so klar, verständlich und konsistent zu formulieren, dass sie für die Betroffenen nachvollziehbar sind, dass die damit verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden und dass sie auch kein Verfallsdatum haben, das sich nach Monaten berechnet.

Im August 2020 wurde das „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ verabschiedet, das in 66 Paragraphen „die Reduzierung und Beendigung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle“ gesetzlich regeln soll. Im Juli 2022 hingegen wurde das „Ersatzkraft­werkebereithaltungsgesetz“ verabschiedet. Danach können die Kraftwerke, die nach dem „Kohleverstromungs­beendigungsgesetz“ abgestellt werden sollen, weiter „am Strommarkt teilnehmen“. Dafür sollten sie aber nicht abgestellt werden, das wäre jedenfalls der Rat, den Ingenieure den Politikern geben könnten. Beide Gesetze gelten übrigens gleichzeitig.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat etwa 2200 Mitarbeiter. Wenn es nicht gelingt, einige davon zu bewegen, ordentliche Gesetzentwürfe vorzulegen, dann liegt hier wohl ein Führungsproblem vor.  Eine Handvoll durchschnittlich qualifizierter Juristen sollte in der Lage sein, ganz ohne Tinnitus innerhalb weniger Tage einen Gesetzesentwurf zu formulieren, der sauber ausgeführt ist, nicht mit anderen Gesetzen in Konflikt gerät und der politischen Absicht entspricht, die mit ihm erreicht werden soll. Aber genau da liegt das Problem: Konkrete politische Absichten zu formulieren wäre eine Führungsaufgabe, der sich dieser Minister – und manche andere auch – nicht gewachsen zeigt. Weltrettung per Klimaschutz oder der Endsieg gegen ein weltweit verbreitetes Virus  sind Ziele, die sich schlecht in ein Gesetz fassen lassen. Wer Gesetzgebung als Flickschusterei betreibt, bei der jeder neue Riss im Gewebe der eigenen Ideologie mit einem neuen Gesetz gestopft werden muss, gerät bald an die Grenzen dessen, was eine Verwaltung leisten kann.

 

Mehr Bürokratie wagen!

Wenn Politiker in ein Amt gewählt werden, dem sie nicht gewachsen sind, muss man das hinnehmen. Das ist Demokratie. Ein Staat mit einer funktionierenden Verwaltung kann das aushalten. Gegenüber den tagespolitischen Interessen des Regierungshandelns behaupten sich Bürokratien als Kräfte der Beharrung. Sie haben ihren Eigensinn durch ihre Alltagsroutinen, ihr Amtsethos, ihr Dienstgeheimnis, ihre Verpflichtung auf Rechtstaatlichkeit, die Aktenmäßigkeit und Schriftlichkeit ihrer Verfahren. Wenn aber die Unfähigkeit der Regierung bis in die untersten Verwaltungsebenen hindurchsickert, wird es problematisch. Dann fehlt das Korrektiv, das aus schlechter Regierungsarbeit erträgliche Verwaltungspraxis macht.

Zu den zentralen Grundlagen einer jeden geordneten Verwaltung gehört die Erfassung und Auswertung von Daten. Es ist einigermaßen kurios, wenn der Staat seine Bürger losschickt, um  sie Daten über ihr eigenes Wohneigentum ermitteln zu lassen, aufgrund derer sie dann besteuert werden sollen – Daten im übrigen, die dem Staat längst vorliegen, von denen er aber nicht weiß, wo er sie hat. Weit weniger kurios ist es, wenn der Staat in einer epidemischen Gesundheitskrise nicht in der Lage ist, brauchbare Daten über den Verlauf der Epidemie und die Wirksamkeit seiner eigenen Maßnahmen zu erheben oder wenn er in der Energiekrise nicht sagen kann, wieviel Energie gebraucht und wie die Versorgung sichergestellt werden kann.  Existenzgefährdend wird es aber, wenn ein Staat nicht mehr weiß, wer in seinen Grenzen lebt und um wen es sich dabei handelt. Der deutsche Staat weiß das seit 2015 nicht mehr, und er lässt immer weniger den Willen erkennen, es überhaupt wissen zu wollen, eine Haltung des Unwissens, die im Verlauf der Ukraine-Flüchtlingsstroms seitens der zuständigen Innenministerin zur offiziellen Regierungspolitik erklärt wurde.

Wer Krisen bekämpfen will, braucht solide Daten und einen langen Atem. Den haben Regierungen in demokratischen Staaten per definitionem nicht, und die deutsche Regierung schon überhaupt nicht. Die Bewältigung von Krisen, ob es nun Epidemien, Flüchtlingszuströme, Versorgungsengpässe oder Flutkatastrophen sind, benötigt eine funktionsfähige Bürokratie, die nicht zur Dienstmagd der Regierung degradiert wurde.

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Am Sonntag, 30. Oktober 2022, wurde im „Kontrafunk“-Internetradio

„Die Stunde des Verlierers. Gottfried Benn und Peter de Mendelssohn im Streitgespräch über die literarische Emigration“

von Peter J. Brenner gesendet. Die Sendung ist im Podcast hier verfügbar.