Welches Europa?
Vom 6. bis 9. Juni 2024 fanden in Deutschland und 26 weiteren Ländern Europawahlen statt. So jedenfalls konnte man es auf den zahlreichen Plakaten und in den Medien lesen und hören. Zwei Wochen später begann eine Fußball-„Europameisterschaft“, bei der „Europa“ ganz anders aussah: Hier spielten Mannschaften aus Ländern, die nicht zu jenem Europa gehören, das zuvor zur Wahl aufgerufen hatte: Albanien, England, Georgien, Schottland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine. Und als der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg im April 2024 sein viel beachtetes Klimaurteil gegen die Schweizer Regierung verkündete, tat er das im Namen von 46 europäischen Staaten, zu denen auch Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Island, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Kosovo, Belarus gehörten, und bis zum März 2022 war auch noch Russland dabei – Staaten also, die weder an der Europawahl nach an der Europameisterschaft teilnehmen durften. Die Vorstellung hat etwas Komisches, dass Richter aus Aserbaidschan und Georgien über die Menschenrechte in Deutschland oder über die Klimaschutzmaßnahmen der Schweizer Regierung urteilen. Aber auch das ist europäische Realität.
Dieses „Europa“ scheint also ein fluides Gebilde zu sein, das sich mal so und mal so darstellt. Eigentlich gibt es auch gar keinen Grund, Europa als kulturelle oder gar politische Einheit zu betrachten. Der geographische Kontinent „Europa“, bei dem man sich nicht einmal schlüssig ist, wie weit er nach Osten reicht, weist eine kleinteilige Heterogenität auf, und einen einheitlichen Kulturraum „Europa“ hat es nie gegeben. In diesem Sinne sprach der Philosoph Hans-Georg Gadamer von der „Vielfalt Europas“ als dem konstituierenden Moment des Kontinents. Denn zu den markantesten Eigenheiten des europäischen Europas gehört es, dass auf engstem Raum die unterschiedlichsten Kulturen angesiedelt sind, die sich in einem Dutzend verschiedener Sprachfamilien weniger miteinander verständigen als vielmehr voneinander abgrenzen.
In seiner langen Geschichte hat „Europa“ als Kulturraum seine einzigartige Kontur ge¬wonnen. Als politisches Konzept jedoch ist Europa konfus und ungreifbar gewesen und geblieben, und es ist ein vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart fortdauerndes Missverständnis, dass sich dieser Mangel durch künstliche Mythenbildungen beheben ließe.
Der jüngste dieser Mythen ist das Konstrukt „Europäische Union“, das semantisch wie ideologisch alles überlagert, was Europa außerdem noch war und ist. Die „Europäische Union“ hat dem fluiden Gebilde „Europa“ eine feste Struktur gegeben, so will es scheinen. Sie hat Institutionen geschaffen, die immerhin einen politischen und wirtschaftlichen Gleichschritt von 27 Ländern ermöglichen. Aber auch dieses EU-Europa hat unscharfe Grenzen. Neben der politischen Union mit ihren 27 Mitgliedern gibt es eine davon abweichende Währungsunion und die wiederum unterscheidet sich vom Schengenraum, und schließlich sind Drittländer wie die Schweiz und die Türkei durch undurchschaubare Einzelabkommen in das politische und wirtschaftliche System der EU einbezogen. Umgekehrt ist das schon vor vier Jahren aus der Europäischen Union ausgetretene Großbritannien immer noch mit 4200 Rechtsvorschriften vor allem im Wirtschaftsbereich noch an die EU gebunden.
Die Herrschaft der Eurokraten
Wahrscheinlich ist die Europäische Union als Wirtschaftsverbund – und als solcher war sie ursprünglich einmal gegründet worden – alternativlos, aber als politische Einheit steht sie kurz vor dem Scheitern. Man darf getrost annehmen, dass den meisten Wählen bei der „Europawahl“ gar nicht klar war, was sie denn da gewählt haben. Zu diesen Wählern dürfte auch die deutsche Außenministerin gehört haben, die in einem denkwürdigen 90-sekündigen Wahlkampfauftritt zu erklären versuchte, worauf es bei dieser Wahl ankomme.
Die Wahlbeteiligung bei dieser Europawahl war ziemlich hoch, die höchste seit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahre 1979. Aber das Parlament, das durch diese Wahl zustande kam, ist ein merkwürdiges Konstrukt. Seine Eigenheiten sind schwer zu erklären und in der breiteren Öffentlichkeit ist wenig darüber bekannt. Parlament ist Parlament, wird man sich beim Einwerfen des Wahlzettels gedacht haben. Aber das „Europäische Parlament“ weist gegenüber der Normalvariante eines modernen Parlaments in einer westlichen Demokratie einige erkennbare Defizite auf. Es hat ungefähr die gleiche demokratische Wertigkeit wie das Parlament des 1918 untergegangenen Deutschen Kaiserreichs. Das Europäische Parlament ist nicht befugt, aus eigener Machtvollkommenheit Gesetze – also „Richtlinien“ und „Verordnungen“ – zu erlassen. Weiterhin ist ihm mit dem Haushaltsrecht das erste und vornehmste Recht aller Parlamente versagt, und vom elementarsten aller Grundsätze einer jeder demokratischen Wahl, der Gleichheit aller Stimmen, ist es weit entfernt: Die Stimme eines Maltesers ist zwölf Mal so viel wert wie die eines Deutschen.
Das klingt sehr technisch und wird auch bewusst so kommuniziert, als ob es sich hier um belanglose Verfahrensdetails handle. Tatsächlich betreffen sie den Kern des politischen Konstrukts namens „Europäische Union“, das unter einem Mangel leidet, der sich durch nichts beheben lässt: Es gibt kein europäisches „Volk“, das sich in Prozessen der öffentlichen Meinungs- und Willensbildungs¬prozessen darüber verständigen könnte, welche politische Gestalt es sich geben möchte.
Diese Union hat ein massives Legitimitationsdefizit, und es ist nicht im Geringsten die Absicht zu erkennen, dieses Defizit abzubauen, im Gegenteil: die Brüsseler Exekutive nimmt immer unverhohlener autokratische Züge an, und es gibt keine europäische Öffentlichkeit, die dieser Entwicklung entgegentreten könnte. Wo sich eine solche Öffentlichkeit herauszubilden beginnt, wird sie unterbunden. Hierbei hat Deutschland eine Pionierrolle übernommen: 2017 wurde das „Netzwerk-durchsetzungsgesetz“ verabschiedet, das ganz oder in Teilen von den lupenreinen Demokraten in Russland, Weißrussland, Indien, Malaysia kopiert wurde. Nach diesem Vorbild wurde auch der Digital Services Act der EU konzipiert, der im Februar 2024 auch in Deutschland vollumfänglich in Kraft getreten ist und nicht nur strafbare, sondern überhaupt „schädliche“ Inhalte mit Löschung und Strafe. bedroht.
Der lange Arm der Brüsseler Eurokratie reicht weit in die Mitgliedsstaaten hinein. Die Parlamente der Einzelstaaten sind ziemlich weitgehend entmachtet. Ein großer Teil der im deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetze – die Schätzungen reichen von 50 bis 80 Prozent – ist eine bloße Umsetzung von EU-Recht. Dass das auf diffuse Weise zustande kommende Europarecht jeweils entgegenstehendes einfaches deutsches Recht bricht, ist offiziell anerkannte Praxis, und diese Praxis wird Schritt für Schritt auf deutsches Verfassungsrecht ausgedehnt, eine Entwicklung, welche das deutsche Bundesverfassungsgericht widerwillig, aber am Ende doch willfährig hinnimmt. Und schließlich hat die Europäische Union in den letzten Jahren die letzte und fundamentalste ihrer eigenen Regeln außer Kraft gesetzt: Mit den Corona-Hilfen, dem Green New Deal und neuerdings auch mit der geplanten Ukraine-Hilfe aus den Mitteln der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ hat sie damit begonnen, sich als Schuldenunion zu verstetigen.
Es ist unverkennbar, dass dieser Prozess an sein Ende gekommen ist. Die gigantomanischen Projekte eines „Green New Deal“ lassen inzwischen sogar die ansonsten so gutmütigen deutschen Bürger hellhörig und misstrauisch werden. Deshalb haben sie bei der jüngsten Europawahl falsch gewählt, und dafür bekommen sie den Zorn der Eurokraten zu spüren, die sich aber wenig um das Wahlergebnis kümmern müssen. Was aber bei den jüngsten Europawahlen von den Leitmedien als „Rechtsruck“ wahrgenommen wurde, ist ein letzter Versuch, zu retten, was vielleicht nicht mehr zu retten sein wird.
Europäische Werte
Dass die politische und wirtschaftliche Einheit Europas in einem rapiden Verfall begriffen ist und in einer multipolaren Welt vollends an Bedeutung verlieren wird, ist absehbar. Umso lauter wird die Berufung auf die „europäischen Werte“. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sah die Sache noch ziemlich einfach aus. Der metaphernstarke spätere Literaturnobelpreisträger Winston Churchill sprach 1946 in einer Rede an der Universität Zürich ganz ungeniert von dem „edlen Kontinent“, der die „schönsten und kultiviertesten Gebiete der Erde umschließt […]. Er war in alter und neuer Zeit der Ursprung fast jeglicher Kultur, Kunst, Philosophie und Wissenschaft“. Für eine solche Apotheose des Abendlandes würde er heute wenig Beifall bekommen.
Der Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union formuliert deren Wertebasis etwas nüchterner: „Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung, Gleichheit“. Diese Werte haben lange Traditionen und sie erscheinen nach wie vor als zustimmungspflichtig. Aber welchen Wert sie wirklich haben, mag man an dem Personal ermessen, das zu ihrer Vertretung berufen ist. Mit der deutschen Außenministerin und der alten und wahrscheinlich auch wieder neuen EU-Kommissionspräsidentin schickt Europa das letzte Aufgebot an die europäische Wertefront, und dass diese Werte nun ausgerechnet in der Ukraine verteidigt werden soll, ist ebenfalls wenig vertrauenserweckend.
Europa hat seine Werte nicht geschenkt bekommen. Sie sind das Ergebnis eines blutigen Lernprozesses, und es sind eigentlich auch keine „Werte“, sondern simple Einsichten in Notwendigkeiten. Das neuzeitliche Europa ist aus blutigen, Religionskriegen zwischen den christlichen Konfessionen hervorgegangen, die in Irland, mitten in Westeuropa, noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hineinreichten. Das wichtigste Ergebnis dieses Lernprozesses war der Nationalstaat, der sich allen Versuchen zur Ablösung durch supranationale Einrichtungen widersetzt hat. Diese Beharrenskraft kommt nicht von ungefähr. Der Nationalstaat ist der Träger geordneter Verwaltungsabläufe ebenso wie der Garant innerer, äußerer und nicht zuletzt sozialer Sicherheit, und nur der Nationalstaat ist auch in der Lage, einen effektiven Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.
Das sind Errungenschaften, welche in der Entwicklung der Europäischen Union leichtfertig aufgegeben wurden und auf die man sich langsam wieder zu besinnen beginnt. Vielleicht kommt die aktuelle Fußball-Europameisterschaft der künftigen europäischen Realität am nächsten. An den deutschen Außengrenzen gibt es wieder strenge Grenzkontrollen, die nationalen Zugehörigkeiten sowohl der Mannschaften wie auch ihrer Anhänger sind scharf umgrenzt und deutlich an den offen zur Schau gestellten Nationalfarben ablesbar. Sogar die Deutschen werden von offizieller Seite wieder aufgefordert, sie möchten sich doch bitte wieder mit der Nationalmannschaft identifizieren. Und auf der Straße und manchmal auch auf dem Platz gibt es die alten Konflikte wie eh und je: Italiener prügeln sich mit Kroaten, Türken mit Portugiesen, Serben mit Engländern, Türken mit Georgiern – das kommt der europäischen Wirklichkeit näher als alle Verlautbarungen aus Brüssel.
Die Zukunft Europas
2006 fand in Deutschland eine Fußball-Weltmeisterschaft statt, der man das Etikett „Sommermärchen“ verliehen hat. Wie jedes Märchen erinnert es heute an längst vergangene Zeiten: Die Bundeskanzlerin Merkel hatte gerade ihre Arbeit erst aufgenommen und es war noch nicht zu erahnen, was daraus einmal werden würde, die Deutsche Bahn hatte kein Problem, die Zuschauer aus allen Ländern Europas problemlos und beschwerdefrei von einem Spielort zum anderen zu befördern, und in den Medien mussten die Schlagzeilen über Fußballergebnisse nicht mit denen über Messerattacken im öffentlichen Raum konkurrieren.
18 Jahre später zeigt Deutschland ein anderes Gesicht. Im künstlich erzeugten medialen Fußballtrubel wurde kaum wahrgenommen, dass am 27. Juni 2024 das neue deutsche Einbürgerungsrecht in Kraft getreten ist, genauer: das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)“. Es erleichtert die Einbürgerung von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern ebenso wie es die doppelte Staatsbürgerschaft zu Normalfall werden lässt. Das ist eine konsequente Fortsetzung der Einwanderungspolitik, die in Deutschland, und in weniger krasser Ausprägung auch in den anderen westlichen EU-Ländern, seit einem knappen Jahrzehnt praktiziert wird.
Einen rationalen Kern hat diese Migrationspolitik nicht. Sie dient weder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unionsstaaten noch ihrer politischen und gesellschaftlichen Stabilität. Ihre einzige politische Legitimation bezieht sie aus der Berufung auf „unsere westlichen Werte“, und genau diesen westlichen Werten wird mit dieser Politik der Boden entzogen. Die „europäischen Werte“ wurden entkernt und umgedeutet: Aus dem „Pluralismus“ ist die „Diversity“ geworden, aus der „Toleranz“ das LGBTQ*-Sektierertum, aus der „Gerechtigkeit“ und der „Solidarität“ wurde die Selbstgerechtigkeit, mit der immer neue Opfergruppen uferlose Forderungen an die Solidargemeinschaft der autochthonen Bevölkerung stellen. Unwidersprochen steht die Forderung im Raum, dass sich Europa zu seiner kolonialen Schuld bekennen und seine „europäischen Werte“ öffnen müsse für „Mehrfachloyalitäten“ – gemeint ist wohl, dass auch die Scharia und das Kalifat ihren Platz im europäischen Wertesystem bekommen sollen.
Und schließlich wurde mit den Klimaschutzurteilen des deutschen Bundes-verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein neuer Wertehorizont geschaffen, der den klassischen Katalog der Menschen¬rechte nicht etwa ergänzt, sondern überwölbt und gleichzeitig entkernt. Unter dem Schutzmantel machtgeschützter Hochwertbegriffe aus der europäischen Ideentradition verbergen sich die politischen und materiellen Interessen immer kleinerer Minderheiten, aber auch globaler wirtschaftlicher Interessengruppen, die ihren Profit aus der Klimaschutzpolitik schlagen.
Die Europäische Union ist gegründet worden als eine wirtschaftliche und politische Zweckgemeinschaft und als solche hat sie lange Jahrzehnte ziemlich gut funktioniert. Ihre Mythisierung zu einer Werte- oder gar Schicksalsgemeinschaft ist jedoch nicht gut bekommen. Europa hat es gegeben, bevor es die Europäische Union gab, und Europa wird es noch geben, wenn die Europäische Union einmal Geschichte sein wird.
Aber wahrscheinlich braucht es einen fundamentalen Neuansatz, der sich darauf besinnt, was der Ursprung der „europäischen Werte“ einmal war, welchen Sinn sie hatten und auf welchen institutionellen Voraussetzungen sie beruhen.