Der „umstrittene Professor“ und die Freiheit der Wissenschaft

„Umstrittene Professoren“ Das Hochschulrecht kennt W2- und W3-Professoren, Juniorprofessoren, außerplanmäßige Professoren, Honorarprofessoren und mancherlei mehr. Vielleicht kennen die Hochschulgesetze, zum Beispiel die in Hamburg oder Berlin, bald auch den „umstrittenen Professor“, der nur dann lehren darf, wenn es ihm die Aktivist*innen der Zivilgesellschaft erlauben; der nicht geschätzt und nicht geschützt

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