Zensur? Eigentlich nicht
„Eine Pressezensur findet nicht statt“. So stand es in Artikel 9 der ersten Verfassung der DDR von 1949. Noch nach dem Untergang der DDR stellte deren langjähriger Staatsratsvorsitzender Honecker kategorisch fest: „Wir hatten ja keine Zensur“. Das schlechte Gedächtnis von Spitzenpolitikern ist offensichtlich ein systemübergreifendes Phänomen. Die Schriftsteller, die Intellektuellen, die Liedermacher, die Bürger der DDR erinnern sich irgendwie anders. Der 1981 aus der DDR in die Bundesrepublik emigrierte Romancier Erich Loest hat in seinem Buch „Der vierte Zensor“ die Mechanismen beschrieben. Sie begannen mit der Selbstzensur im Kopf des Autors, dann kam das Verlagslektorat, ihm folgte die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, und schließlich kam der „vierte Zensor: Honecker selbst.
In der Bundesrepublik gibt es so etwas nicht. Hier kann es allenfalls vorkommen, dass die Bundeskanzlerin ein Buch öffentlich für „nicht hilfreich“ erklärt und den Autor aus seinem öffentlichen Amt entfernen lässt. Ihr Nachfolger im Bundeskanzleramt meint etwas moderater, man müsse doch zumindest in Kinderbüchern markieren, „was so heute nicht mehr in Ordnung ist“. Die literarischen Werke seines Vizekanzlers wird er nicht gemeint haben. Dabei geht es um bestimmte Wörter, die „so nicht in Ordnung“ sind. Sie vorher zu tilgen ist sicher eleganter, als sie nachher zu markieren. Im DDR-Verlag „Neues Leben“ gab es eine Handreichung für Lektoren, welche Wörter sie durch welche ersetzen mussten. Erkennbar ging es vor allem darum, sich vom Sprachgebrauch der Bundesrepublik abzusetzen.
Dem gesamtdeutschen Zeitungsleser und Fernsehzuschauer der 2020er Jahre wird das nicht ganz unbekannt vorkommen. Wer verfolgt hat, wie flächendeckend aus den juristisch korrekten „Asylbewerbern“ zunächst „Flüchtlinge“, sodann „Asylsuchende“, dann „Geflüchtete“ und schließlich, sicherlich noch nicht abschließend, „Schutzsuchende“ wurden, könnte den Eindruck gewinnen, dass es solche Listen immer noch irgendwo geben muss, was auch tatsächlich der Fall ist. Hinzu kommt die neue kulturelle Errungenschaft des „Sensitivity Reading“ in den fortgeschritteneren Verlagen. Über deren Praktiken hört man wenig, weil die Autoren wegen ihrer finanziellen Abhängigkeit lieber schweigen. Aber einer hat aus der Schule geplaudert und berichtet, was aus seinem Reisebericht über Afrika geworden ist: Gestrichen wurde alles, was „beleidigend“ auf „strukturell benachteiligte Personen“ wirken könnte, insbesondere auf „people of color“, die es in Afrika nun einmal in großer Zahl gibt. Gestrichen wurde vieles, unter anderem alles, was zur Beschreibung des Äußeren einer Person dient: „groß, klein, stämmig, wuchtig, kräftig, schlank, füllig, dick, hellhäutig, mit ebenmäßigen Gesichtszügen, den Kopf glattrasiert“ – alles verboten. Am Ende stand die Empfehlung der „Sensitivity“-Lektorin, das Buch neu zu schreiben und sich vorab in die „Standardwerke des Postkolonialismus einzuarbeiten“. Ob die Lektorin jemals selbst in Afrika war, weiß man nicht.

Zensur – eine Praxis mit Tradition
Die Zensur kennt keinen Respekt vor großen Geistern. Auch Jahrhundertköpfe bleiben nicht verschont. Immanuel Kants „Religionsschrift“ hatte 1793 die Vorzensur passiert. Nach Erscheinen erhielt der Autor einen unfreundlichen Brief des Königs, der ihm unangenehme Konsequenzen für den Fall androhte, dass er sich weiter in dieser Weise zur Religion äußern werde. Kant versprach zu gehorchen, wartete bis der König tot war und nahm seine Publikationstätigkeit wieder auf.
Immerhin: Die deutsche Zensur im 18. und 19. Jahrhundert bedrohte die Autoren nicht an Leib und Leben. Die Vorzensur dient dem Zweck, die Veröffentlichung von kritischen Schriften zu verhindern, aber sie zielte nicht auf die Gesinnung der Autoren. Sie konnten denken, was sie wollten, sie durften nur nicht alles sagen. Das klingt spitzfindig. Aber diese Unterscheidung ist eine der ganz großen, zuerst von Thomas Hobbes ausformulierten Errungenschaften der neuzeitlichen Staatsbildung. Sie war die Voraussetzung für die Befriedung der Religionskriege.
Gewiss gibt es spektakuläre Fälle, in denen Schriftsteller ihre öffentliche Kritik an der Obrigkeit mit Gefängnishaft bezahlen mussten: Christian Friedrich Daniel Schubart wurde 1777 für zehn Jahre auf der Festung Hohenasperg eingesperrt. Diese ungewöhnlich drakonische Strafe ergab sich wohl nicht nur aus seiner gesellschaftskritischen „Teutschen Chronik“, sondern auch, weil er den Herzog Carl Eugen – der bekanntlich auch Schiller verfolgen ließ – nebst Mätresse persönlich angegriffen hatte. Ein gutes Jahrhundert später kam Frank Wedekind für acht Monate ins Gefängnis. Er hatte 1898 ein Spottgedicht veröffentlicht, in dem er sich über die teutonische Weltbelehrungsattitüde Kaiser Wilhelm II. mokiert hatte. Politiker lassen sich nun einmal nicht gerne beleidigen.
Heute ist es etwas mühseliger, sich die Gegner juristisch vom Leib zu halten. Eine wehrhafte Politikerin aus der zweiten Reihe der „Freien Demokratischen Partei“ rühmt sich, dass sie monatlich 250 Anzeigen erstattet, um sich gegen Beleidigungen zu schützen. Wer allerdings den politischen Diskurs auf das Niveau von seriellen Twitter- oder X-Nachrichten heruntertransformiert, muss sich nicht wundern, wenn dann auch Personenkreise daran teilnehmen, denen die deutsche Sprache nur beschränkt zu Gebote steht und die deshalb ihre eigenen Ausdrucksformen finden – wozu übrigens auch Spitzenpolitiker gehören. In den modernen westeuropäischen Gesellschaften muss man nicht mehr um Leib und Leben fürchten, wenn man Zensurgebote überschreitet. Aber wer damit rechnen muss, umgebracht zu werden, wenn er in einer Zeitung fremde Götter oder Propheten karikiert, lässt es sicher lieber bleiben. Das funktioniert ganz ohne Zensur.
Auch demokratische Gesellschaften haben ihre Probleme mit der Zensur. Um Sonderregelungen zum Schutz bestimmter Bevölkerungsgruppen kommen sie nicht umhin. Das führt zu schwierigen Gratwanderungen und bringt Staatsorgane leicht in Versuchung. In den aktuellen Diskussionen wird die Verhinderung der Verbreitung kinderpornographischer Schriften als kommoder Vorwand für eine flächendeckende Kommunikationsüberwachung genutzt. Und dass bei der „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ – sie heißt seit 2021 so – seit 2016 „rechtsextremistische“, nicht jedoch „linksextremistische“, Medien an zweiter Stelle der Indizierungsliste stehen, gibt Stoff zum Nachdenken

Ein bekannter Mitspieler: Der Denunziant
Eine neue Dimension erhielt die Zensur in den totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts, in der neu gegründeten Sowjetunion Lenins und Stalins und ihrer Nachfolger sowie im „Dritten Reich“. In diesen Regimes konnte der Gebrauch der Meinungsfreiheit zur tödlichen Gefahr werden. Und vor allem: sie dehnte sich ins Uferlose aus. Die Meinungsüberwachung wurde zu einer tödlichen Maschinerie. Sie konnte nur funktionieren, wenn sehr viele mitmachten.
Damit kam eine historische Figur zu neuer Geltung: der Denunziant. Die Urszene des Verrats findet sich im Matthäus-Evangelium: Judas verrät Jesus für 30 Silberlinge. (Mt 27,3) Diesen Titel „30 Silberlinge“ hat der im stalinistischen Moskau geborene, in der Sowjetunion und der DDR aufgewachsene polnische Germanist Karol Sauerland seiner Geschichte der Denunziation im 20. Jahrhundert gegeben. Er berichtet, wie in den totalitären Systemen des „Dritten Reichs“, der Sowjetunion und der DDR der Verrat eine tragende Säule der Herrschaftsarchitektur geworden war.
Das NS-Regime hatte 1934 mit dem „Heimtückegesetz“ eine Fülle von neuen Äußerungsdelikten geschaffen. A. Paul Webers Zeichnung „Der Denunziant“ entstand aus diesem Anlass 1934; 1947 konnte er sie als Lithographie öffentlich machen. Das neue Gesetz hatte moderatere Vorläufer schon in der Weimarer Republik. Es bedrohte alle Äußerungen mit empfindlichen Strafen, die geeignet waren, das Ansehen der Regierung oder der Partei – es gab nur noch eine – durch Hass und Hetze in Misskredit zu bringen oder Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Die Fülle möglicher Äußerungsdelikte war also groß, und das Regime sah sich mit einer noch größeren Fülle von denunziationsbereiten Volksgenossen konfrontiert, die den Betrieb der Gestapo lahmzulegen drohten. Die weitaus meisten Denunziationen erfolgten aus privaten Motiven, denen ein notdürftiger politischer Charakter gegeben wurde. Deshalb wurde unberechtigte Denunziation unter Strafe gestellt, anfangs sogar als „undeutsch“ gebrandmarkt. Später, vor allem im sich verdüsternden Kriegsverlauf, griff man jedoch bereitwillig darauf zurück.
In Stalins Sowjetunion war das anders. Hier wurde die Denunziation, auch und besonders die der Parteimitglieder untereinander, systematisch gefördert und institutionalisiert. In der DDR schließlich wurde das Denunziationswesen professionalisiert. Denunzianten wurden gezielt angeworben, ordentlich geschult und als „Inoffizielle Mitarbeiter“ des „Ministeriums für Staatssicherheit“ eingesetzt, die in einem „Wälzungsprozeß“ ständig erneuert wurden, sodass jeder einmal an die Reihe kommen und in das schmutzige System hineingezogen werden konnte. In den letzten fünf Jahren der DDR sollen rund 260 000 Personen als IM tätig gewesen sein, die sich sicher auch gegenseitig bespitzelten. Damit wurde eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung möglich.

„Hass und Hetze“ melden: Ein neues Gesellschaftsspiel
Die „sozialen Medien“ haben die Grenze zwischen privaten und öffentlichen Meinungsäußerungen unscharf werden lassen. Private Angelegenheiten werden medial auf einem globalen Markt plaziert, der die Unterscheidung von „privat“ und „öffentlich“ kaum noch kennt. Wer das alles unter Kontrolle halten will, muss mit den Entwicklungen Schritt halten und das Überwachungswesen perfektionieren.
2022 hat in Deutschland die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ ihren „Wirkbetrieb“ aufgenommen und kann inzwischen stolze 13 730 Meldeeingänge verzeichnen. Auch in den Bundesländern werden staatliche Meldeportale eingerichtet. Die von Baden-Württemberg und Bayern genutzte Meldestelle „REspect“ wird von einem ziemlich verschachtelt organisierten, aber staatlich finanzierten „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ betrieben. Hier kann man, gerne auch anonym, „Hass und Hetze gegen Minderheiten“ melden. „Hass und Hetze“ gegen Mehrheiten ist nicht meldepflichtig. Meldewürdig erscheint es hingegen, wenn auf einem Fußballplatz die Spielweise eines Spielers als „typisch weiblich“ bezeichnet werde. Nicht nur das Überwachungsnetz wird immer feiner gesponnen; gleichzeitig wird die Zahl der strafwürdigen Äußerungsdelikte in eine unüberschaubare Uferlosigkeit ausgeweitet. Die höflich gemeinte Anrede als „Herr“ oder „Frau“ kann, so wollen es die Pläne der Bundesregierung mit ihrem seltsamen „Selbstbestimmungsgesetz“, Geldbußen bis zu 10000 Euro nach sich ziehen – im Gesetzentwurf heißt das „bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot“.

Neue Horizonte: Desinformation
Deutschland ist also auf einem guten Weg, aber das alles reicht noch nicht. Globale Herausforderungen brauchen globale Lösungen. „Hass“ und „Hetze“ ist ein altes Modell der Diskurskontrolle, das sich schon im nationalsozialistischen „Heimtückegesetz“ bewährt hat. Im Strafgesetzbuch der DDR fand es seine Entsprechung im § 106, der für „staatsfeindliche Hetze“ eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren androhte. „Hass und Hetze“ sind also seit 1934 justiziabel. In jüngster Zeit hat sich jedoch die Situation ergeben, dass zentrale Politikfelder wie Pandemien oder das Wetter nicht mehr politisch ausdiskutiert werden, sondern als wissenschaftliche Lehrgebäude auftreten, um sie gegen politische Kritik zu immunisieren. Wissenschaftliche Aussagen kritisiert man, indem man ihnen andere wissenschaftliche Aussagen entgegenstellt; das lässt sich schlecht unter „Hass und Hetze“ rubrizieren. Diese Lücke wird gerade gefüllt.
Nach dem „Migrationspakt“ der UN, den die deutsche Bundeskanzlerin 2018 in Marrakesch unterzeichnet hat, gehört es zur Aufgabe von Regierungen, „irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen“. Die deutsche Öffentlichkeit hat das unkommentiert hingenommen, sodass auch andernorts Begehrlichkeiten entstanden. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Virologe Christian Drosten forderte beim Berliner „World Health Summit 2023“ im Oktober, dass sich bei künftigen Pandemien nicht jeder Beliebige solle äußern dürfen, sondern nur noch die, „die wirklich Experten“ wie er selbst sind und sich „nicht in die Medien drängen“ – vielleicht meint er sich doch nicht selbst. Das gerade diskutierte, in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene WHO-Pandemieabkommen könnte seinen Wunsch in Erfüllung gehen lassen.
Den Bewohnern der Europäischen Union steht bereits die nächste Wendung der Meinungslenkung ins Haus: der „Digital Services Act“, der im Februar 2024 in Kraft treten und unmittelbar auch in Deutschland gültig sein wird. Der DSA wendet sich gegen „Desinformation“ in digitalen Medien. Der DSA richtet sich an „sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen“ mit mehr als 45 Millionen Nutzern; für kleinere Unternehmen richtet die Bundesrepublik eigene DSA-Koordinatoren ein. Sie können sich wiederum auf „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ stützen, die formell zertifiziert werden.
„Desinformation – das ist das neue Schlüsselwort der globalen Diskurskontrolle. Das Konzept ist das gleiche wie bei den deutschen Meldestellen: Es geht nicht nur um strafbare Inhalte – die würden kein eigenes Gesetz benötigen –, sondern eben um „Desinformation“, die beliebig definierbar ist. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission, die sie in den beigegebenen „Erwägungsgründen“ flüchtig andeutet, versteht sie unter „Desinformation“ falsche Informationen mit dem Ziel, Schaden anzurichten und öffentliche Güter wie den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu unterminieren. Die Plattformen werden, unter Androhung existenzgefährdender Geldstrafen, verpflichtet, solche Informationen zu bekämpfen und zu löschen. Das wird nur unter Einsatz Künstlicher Intelligenz möglich sein, da den Gesetzgebern die natürliche längst abhandengekommen ist. Künftig werden also Algorithmen entscheiden, was in der EU verbreitet werden darf und was nicht, und dass sie angesichts der horrenden Strafandrohungen eher mehr als wenig blockieren werden, liegt auf der Hand. Den Fachbegriff dafür gibt es auch schon: „Overblocking“.
Am Ende seines Buches über die „30 Silberlinge“ hat Karol Sauerland noch einmal darauf hingewiesen, dass es bei der Denunziation und der Verfolgung auf die Benennung ankommt – denn nur durch sie werden Zuweisungen und Ausgrenzungen möglich. In der Geschichte der Zensur hat es eine lange Liste solcher Benennungen gegeben: Hexen, Häretiker, Homosexuelle, Juden, Jakobiner, Vaterlandsverräter, Klassenfeinde, Trotzkisten, Volksschädlinge, Kommunisten, Sympathisanten und vieles andere mehr. In der jüngsten Zeit wurde die Liste fortgeschrieben: Jetzt gibt es Schwurbler, Covidioten, Querdenker, Nazis, Faschisten und mit den diversen „Leugnern“ kommt man aparterweise wieder dorthin zurück, wo alles angefangen hat: zu den Häretikern des Mittelalters, die sich gegen die unerschütterlichen Glaubenssätze der Gesellschaft auflehnten.

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Am Sonntag, 26. November 2023, wurde im „Kontrafunk“-Internetradio in der Reihe „Audimax – das Kontrafunkkolleg“ der Hörfunkvortrag

Die Stimme, das Ohr und das Gerät
Zur Frühgeschichte des Hörfunks in Deutschland

von Peter J. Brenner gesendet.
Die Sendung ist im Podcast hier gebührenfrei verfügbar.

Im Oktober 2023 konnte der deutsche Hörfunk auf sein hundertjähriges Bestehen zurückblicken. Von den mittleren Jahren der Weimarer Republik bis in die frühe Nachkriegszeit wurden in Deutschland zahlreiche Diskussionen geführt, Konzepte entwickelt und Experimente durchgeführt. Dabei kamen die verschiedensten Optionen für die Nutzung des neuen Mediums zur Sprache, einige wurden realisiert, viele verworfen und manche erwiesen sich als ver-hängnisvoller politischer Missbrauch. Aber wer auch immer mit dem Radio in Kontakt kam, ob als Sender oder als Hörer – jeder musste sich mit den Ge-gebenheiten des neuen Mediums vertraut machen, das die Stimme wie das Ohr vor unbekannte Herausforderungen stellte.