Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze/ Ludger Schwienhorst-Schönberger. Wiederentdeckung des Staates in der Theologie. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

 

Stirbt der Staat?

In den letzten Jahrzehnten und speziell in Deutschland hat der Staat, zumal  in seiner Variante als Nationalstaat, einen gravierenden  Ansehensverlust erfahren. Akzeptiert wird er allenfalls noch als Sozialstaat, der Gelder verteilt, Bafög, Hartz IV, Asylbewerberleistungsgesetz, die aber nur widerwillig angenommen werden, weil sie erstens von ungeliebter Seite kommen und zweitens immer zu wenig sind.

Rechtlich und administrativ wird der Staat  immer weiter ausgehöhlt. Die  Brüsseler Bürokratie gibt die Taktzahl vor. Seit Jahrzehnten tritt der deutsche Staat fundamentale Verfassungs‑ und insbesondere Budgetrechte an die Europäische Union ab, und im Binnenverhältnis übernimmt die „Zivilgesellschaft“ mit ihren NGOs, „Nicht-Regierungsorganisationen“, immer mehr der Aufgaben, die in einem geordneten Gemeinwesen zu den Hoheitsrechten des Staates gehören. Während man in der Flüchtlingspolitik so tun konnte, als gäbe es gar keinen Staat mehr und jeder könne tun was er will, ist in der Corona-Krise das Gegenteil der Fall: Jetzt wird der Staat als ordnungsstiftende wie Sicherheit gewährleistende Instanz dringend gebraucht. Aber man muss überrascht feststellen, dass es ihn nicht mehr gibt, jedenfalls nicht in der Form, in der er jetzt nötig wäre. Der Staat ist zur leeren Hülle geworden.

Auch unter den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik wird sich selbst in Sonntags-.und Gedenktagsreden niemand finden,  der nicht, direkt oder indirekt, die Auflösung eben dieses Staates, den er vertritt, fordert. An dieser Entwicklung haben die großen christlichen Kirchen, speziell  die in Deutschland, kräftig mitgearbeitet. Willenlos haben sie sich in das Kielwasser politischer Zeitgeistströmungen begeben, die keinen Unterschied mehr kennen zwischen politischen Forderungen, moralischen Imperativen und theologischen Argumenten. Möglich war das, weil den Kirchen die Theologie abhandengekommen ist und damit die Besinnung auf das,  was eigentlich den Eigensinn des Christentums, im guten wie im schlechten Sinne,  gegenüber der weltlichen Politik ausmacht.

Diesem Missstand treten die vier Theologen entgegen, die sich im vorliegenden Sammelband zusammengefunden haben, um die aktuellen Strömungen eines politisierten Christentums am Prüfstein der Exegese alt- und neutestamentlicher Texte zu messen. Die Autoren, je zwei protestantische und katholische Hochschullehrer aus dem Universitäts- und Schuldienst, unternehmen eine Rehabilitation oder „Wiederentdeckung“ des Nationalstaates in fünf Kapitel und 39 „Thesen“ aus theologischer Sicht. Und „theologisch“ heißt hier wirklich „theologisch“, also fachwissenschaftlich und nicht reduziert auf „unsere christlichen Werte“, die heute im politischen Diskurs des Bundesrepublik zur billigen Ware geworden sind.

Die gemeinsame Einleitung der vier Verfasser umreißt in vier Thesen die Ausgangslage. Sie gehen von dem unabweisbaren Befund aus, dass Nationalstaaten nicht nur weiter existieren, sondern in vielerlei Hinsicht gebraucht werden. Dessen ungeachtet sähe sich der Staat stetig wachsender Kritik auch seitens der Theologie ausgesetzt. Die Autoren verweisen auf den bemerkenswerten Befund, dass diese theologische Kritik sich ausgerechnet gegen moderne demokratische Staaten richte, während sie zur Legitimation diktatorischer Regime nur zu gerne bereit gewesen sei. (17f.) Bei ihrer Staatskritik bediene sich die Theologie einer unspezifischen, theologisch nicht ausgewiesenen politischen Ethik, die zwar dem Zeitgeist hinterherlaufe, aber gleichermaßen wirklichkeitsfremd wie intellektuell unbefriedigend sei.

 

Die Ordnung des Staates

Im ersten Beitrag untersucht Alexander Dietz, Professor für Systematische Theologie und Liturgiewissenschaft an der Hochschule Hannover,  die Rolle des „Schwärmertums“ in der politischen Ethik des Protestantismus. Das führt zu der heute ungern eingestandenen, aber unabweisbaren Feststellung, dass der in der Theologie und von den Kirchen weitgehend akzeptierte – bis in die 1960er Jahre sah das noch anders aus – Menschenrechtsabsolutismus mit seiner Verabsolutierung individueller Interessen zumindest in einem Spannungsverhältnis steht  zu den Erfordernissen einer politischen Ethik und zudem stets missbrauchsanfällig ist. Missbraucht würden die Menschenrechte in der Tat zunehmend  zur Aushöhlung und Delegitimierung des Staates. Dagegen verweist Dietz auf die lutherische Tradition der Zwei-Regimenter-Lehre, die auch eine Ablehnung des „Schwärmertums“ mit sich bringt. Denn die „Schwärmer“ – das Wort ist von den Bienenschwärmen abgeleitet – neigen zu Luthers Zeit wie in der Gegenwart dazu, die Grenzen zwischen dem Reich Gottes und dem weltlichen Regiment zu verkennen und damit den Staat und seine Gesetze zu delegitimieren, (53f.) kurz: „himmlische und irdische Gerechtigkeit“ durcheinanderzubringen. (61) Speziell in der Flüchtlingspolitik würden einschlägige Organisationen von kirchlicher Seite dazu ermuntert,  staatliche Maßnahmen zu unterlaufen und Gesetze zu missachten. (48; 58f.)

Dagegen beharrt Dietze auf dem protestantischen Urbegriff der „Sündhaftigkeit des Menschen“, der notwendig eine pessimistische Anthropologie impliziere. Menschen bedürfen der ordnenden Hand des Staates, seiner Gesetze, die den einen vor dem anderen schützen, aber auch seiner Fürsorge dort, wo er als Sozialstaat auftritt. Andererseits verurteile die Zwei-Regimenter-Lehre die Theologie aber nicht zum Schweigen gegenüber einem Staat, der totalitäre Züge annehme und Heils­ansprüche erhebt, mit denen er sich ermächtigt, weit über seine eigenen Grenzen hinaus in das Leben der Menschen hineinzuregieren. (64f.)

 

Recht und Unrecht in alttestamentlicher Perspektive

„Alttestamentliche Perspektiven“ des Themas ermittelt der Beitrag von Ludger Schwienhorst-Schönberger. Er setzt ein mit der Beobachtung des Missbrauchs biblischer Texte im „migrationspolitischen Diskurs“. (71) Das Thema „Staatlichkeit“ wird in alttestamentlichen Texten ambivalent erörtert und kann deshalb heute leicht für die Rechtfertigung beliebiger politischer Positionen herangezogen werden. Dagegen fordert Schwienhorst-Schönberger eine präzisere Lektüre, welche die Unterscheidung zwischen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Gewalt in den einschlägigen Texten, insbesondere dem Buch der Richter und den Büchern  Esra und Nehemia, erkennen lässt. Bei dieser Lesart ergibt sich sowohl für  das Alte wie für das Neue Testament eine Rechtfertigung einer „gottgewollten Ordnung“, die auf „rechtmäßiger Gewalt“ (potestas) beruht.

Ludger Schwienhorst-Schönberger interpretiert die biblischen Texte als eine konsekutive Fortschrittsgeschichte: Im Alten Testament wird die Idee einer gottgewollten, auf Rechtmäßigkeit gründenden staatlichen Ordnung begründet; Jesu Botschaft zielt mit ihren Geboten der Nächstenliebe und Gewaltlosigkeit darüber hinaus,  ohne aber die weltliche Obrigkeit in Frage zu stellen. Als bleibende Errungenschaft ergibt sich in der Folge im christlichen Kulturraum die Trennung von weltlicher und göttlicher Obrigkeit. Diese Trennung verbiete einerseits die Vereinnahmung christlicher  Gehalte in der Tagespolitik, andererseits aber, das ist Schwienhorst-Schönbergers dialektische Pointe, entfaltet der christliche Glaube eine „hohe politische Sprengkraft“, gerade „weil er unpolitisch ist“, (96) was ihn wiederum vom konstitutionell und ursprünglich politisch ambitionierten Islam unterscheidet. Schwienhorst-Schönberger  verdeutlicht die Unterschiede an zwei historischen Ereignissen: Auf der einen Seite wirkte Johannes Paul II. bei der friedlichen Revolution als Besucher  in Polen 1979 durch seine bloß Beschwörung des christlichen Glaubens als Katalysator der politischen Ereignisse; 1979 hingegen trat der religiöse Führer Ajatollah Khomeni beim Sturz des Schahs von Persien von Anfang an mit dem politischen Anspruch auf, einen Gottesstaat auf einer blutigen Revolution  zu begründen. (95)

 

Die letzte Instanz: „Gewissen“ oder „Bildung“?

Jan Dochhorn widmet sich der klassischen Textstelle zum Thema: Römer 13,1-7. Dochhorn beginnt mit einem klaren Bekenntnis: Er sieht die „Stabilisierung von Staatlichkeit“ als seine „Christenpflicht“ (106) und will mit seinem Aufsatz einen unmittelbaren Beitrag dazu leisten – eine Erklärung, die ein unbehagliches Gefühl hinterlässt,  weil er damit genau den Acker unmittelbaren politischen Engagements betritt, den die christlichen Kirchen in Deutschland, wenn auch mit anderer Zielrichtung, schon gar zu intensiv bewirtschaften. Die Exegese der einschlägigen  Römerbriefstelle  will nun den Nachweis führen, dass eine „affirmative Haltung dem Staat gegenüber“ aus dem „Gewissen“ heraus zu begründen sei. (107) Ob das gelungen ist, müssen Theologen unter sich ausmachen  Interessant ist seine, nicht ganz zum Thema gehörende Überlegung, dass im christlichen Kulturerbe auch Vorchristliches wie die Kaiseridee eingegangen und dass speziell die „herrschaftskritische Rechtskultur“ eher germanischen als christlichen Ursprungs sei. (124f.)

Den seit je gegen die Römerbriefstelle erhobenen Vorwurf der Obrigkeitshörigkeit, die ja in manchen Stellen der Christentumsgeschichte nicht zuletzt im „Dritten Reich“, ihre Wirkungen gehabt hat, lässt Dochhorn unbefragt im Raum stehen, oder, besser gesagt: Er umgeht ihn einfach. Man muss, so schlägt er vor, Römer 13, 1-7 nicht akzeptieren, „was Wille Gottes ist, haben wir mit unserem Gewissen auszumachen“. (135) Worauf diese Exegese von Röm 13,1-7 wirklich hinaus will und worin die vom Verfasser doch offensichtlich beabsichtigte Nutzanwendung für die politische Situation der Gegenwart besteht, wird nicht ganz klar. Denn bei der Berufung auf das individuelle Gewissen stehen die einen den anderen nicht nach:  Auch die Flüchtlingshelfer und Asylpropagandisten in den christlichen Kirchen berufen sich auf das Gewissen  – das im Übrigen längst eine säkulare Karriere gemacht hat –, das jeder Argumentation und jeder Konfrontation mit der Wirklichkeit entzogen ist,

„Politische Stabilität“ ist wohl die Leitidee, der sich Dochhorn bei seiner Interpretation der Paulus-Briefe  verpflichtet fühlt (132) und zu deren Bekräftigung er ergänzend den apokryphen ersten Clemensbrief heranzieht, der in seinem 61. Kap. „Gehorsam gegen die von Gott gesetzte weltliche Obrigkeit“ fordert.

Anders geht Axel Bernd Kunze an das Thema heran, wie sich denn das Verhältnis des Christenmenschen zum Staat gestalten solle. Für ihn ist es gerade nicht das individuelle Gewissen, sondern eine sozialisierende, kultivierende und zum ethischen Urteil befähigende „Bildung“, die vom Staat zu gewährleisten sei. Kunze nimmt eine gegenwartsnähere Abwägung des Verhältnisses der staatlichen Rechtsordnung –  die „sittliche Rückbindung vorausgesetzt“ (172)  – mit ihren stabilisierenden und pazifizierenden Wirkungen  einerseits  und ethischen Pflichten, die jenseits dieser Rechtsordnung bestehen, anderseits vor. Das eine ist gegen das andere nicht auszuspielen; auch der staatlichen Ordnung wohnt eine „ethosbildende Kraft inne“ (142) – diese „Sittlichkeit“ war das Thema von Hegels Staatstheorie ­–, und umgekehrt sind dem „Ethos“ Grenzen dort gesetzt, wo es die Stabilität des Staates, welche Voraussetzung jeder Gemeinschaft ist, untergräbt oder schlicht die vorhandenen Ressourcen durch nicht einlösbare global ausgreifende Wohlfahrtsversprechen überdehnt. (156; 161)

Die Fähigkeit, diese beiden Ansprüche gegeneinander abzuwägen und in ein vernünftiges Maß zu bringen, muss, so schließt Kunze seinen Beitrag ab, durch „Bildung“ erworben werden, als die Fähigkeit des Menschen, sich „sachliche oder sittliche Zwecke zu setzen“. (169) Im gegebenen Zusammenhang komme dem Fach „Rechtskunde“, das es allerdings an deutschen Schulen kaum gibt,  eine besondere Rolle zu. Die Einsicht in die Wirkungsmechanismen des Rechts, seine Voraussetzungen und Denkmethoden, würde der Demokratie sicher mehr Nutzen bringen, als bunte Plakataktionen, mit denen die Bundesregierung unter dem – höchst albernen und sachlich anfechtbaren  – Motto „Wir sind Rechtsstaat“ die Bürger belehren und bekehren will. (175) Die Demokratie braucht keine Imagekampagnen, sie braucht bei jedem einzelnen Bürger Sachverstand und Einsicht in die Grundlagen des Rechtsstaates.

Der letzte Beitrag stammt ebenfalls aus der Feder Axel Bernd Kunzes. Er widmet sich der übermäßig berühmten Frage Böckenfördes nach den Voraussetzungen, auf denen der  Staat beruht, ohne sie selbst herstellen zu können. Dass Behörden und Regierungen heute gerne Partei nehmen für gesellschaftliche Strömungen und ihr Fähnchen – meist die Regenbogenflagge mit Gendersternchen– nach dem Wind hängen, ist oft zu beobachten. Dass das aber ausreicht, um jene „affektiven Bindungen“ hervorzurufen, die ein Staat bei seinen Bürgern voraussetzen muss, wenn sie der staatlichen Ordnung vertrauen und ihr Folge leisten sollen, bezweifelt Kunze sicher zu Recht. (191)

Solche Bindungen entstehen in erster Linie aus „kulturellen Prägungen“, und die sind nun einmal in Westeuropa durch lange und bis heute nachwirkende christliche Traditionen mitbestimmt. Eine künstliche Trennung vornehmen zu wollen und den christlichen Gehalt von dem säkularen abzutrennen, würde sicherlich zur Erosion zentraler staatstragender Werte führen. (183) Auch hier hat wieder die Bildung ihren Platz, die durch die Migrationsbewegungen der jüngeren Zeit vor neue Herausforderungen gestellt wird. Denn jetzt erheben Wertvorstellungen Geltungsansprüche, welche der christlich geprägten Kulturtradition entgegenstehen. Es steht die zentrale Frage im Raum, was zu den „unaufgebbaren Werten“ dieser bundesrepublikanischen Gesellschaft gehört und „was historisch wandelbaren kulturellen Prägungen“ zuzurechnen ist. (198) Das muss nicht, so schließt Kunze seine Überlegungen, im religiösen Diskurs entschieden  werden – da eine „Politik aus christlicher Verantwortung“ eine „Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. (201)

 

Der Staat im theologischen Widerstreit

In der Summe: Die Beiträge des Bandes sind ein besonnener Aufruf zur Besinnung auf das, was die christliche Lehre vom Staat zu sagen hat. Bei allen Unterschieden im Einzelnen benennen sie eine Kernaussage, die auch für den zustimmungspflichtig ist, der anderen als christlichen Prämissen folgt. Die Kernleistungen des Staates bestehen in der Errichtung einer Ordnung für das friedliche Zusammenleben (205) und in der Stiftung einer „Solidaritätsbereitschaft“, die wiederum Voraussetzung für die Leistungen des Sozialstaates ist. ( 210)

Das sind durchaus säkulare Ziele des neuzeitlichen Staatsverständnisses, die sich auch ohne biblischen Referenzrahmen gut begründen lassen. Überflüssig ist das Buch der vier Theologen damit aber nicht. Man kann hoffen, dass es einiges beiträgt zur innertheologischen und innerkirchlichen Selbstverständigung über die Rolle, welche die christlichen Kirchen in der Tagespolitik einnehmen sollten.

Das Buch ist unverkennbar geprägt vom Problemhorizont der Gegenwart. Sein Kristallisationspunkt ist die  seit 2015 schwelende Flüchtlingskrise, in der sich die beiden großen christlichen Kirchen im engen Schulterschluss, der alle theologischen Differenzen verwischt,  auf eigene und eigenartige Weise positioniert haben. Diese Positionierung aus theologisch-exegetischer Sicht  kritisch zu hinterfragen ist das Kernanliegen der vier Autoren, wobei freilich der Anspruch, dass „Theologie ihrem Wesen nach Ideologiekritik“ sei, (206) etwas hoch gegriffen ist.

Dass entlang der konfessionellen Grenzlinien und fachlichen Zuständigkeiten die vier Theologen zu recht unterschiedlichen Ein- und Ansichten kommen, muss kein Nachteil sein. Wenn der Protestant gut lutherisch die radikale Individualisierung des Obrigkeitsproblems durch die Berufung auf das Gewissen empfiehlt, hebt der Katholik der Sozialisierung des Individuums durch „Bildung“  in christlich geprägten Traditionszusammenhängen hervor. Aber diese sachlichen Befunde und Differenzen sind nur die eine Seite.

Der eigentliche Ertrag des Bandes und sein Nutzen für die aktuelle Diskussion besteht in der Erinnerung daran, dass die christlichen Kirchen in ihren politischen Stellungnahmen anderen, nämlich theologischen und exegetischen,  Begründungspflichten unterliegen als NGOs. Wie das geht, zeigt dieser Band, der mit guten theologischen Argumenten die tagespolitische Positionierung der beiden christlichen Amtskirchen zurückweist.

Aber ob mit oder ohne kirchliche Unterstützung: Der Staat wird noch gebraucht, denn nichts ist in Sicht, was ihn ersetzen könnte, keine EU, keine NGOs. keine „internationale Gemeinschaft“, keine UNO,  keine Weltgesellschaft. Wenn die Corona-Krise auch ihr Gutes gehabt haben sollte, dann ist es hoffentlich diese Einsicht: Wenn es ernst wird, erfolgt der Ruf nach dem Staat